28 13.4 Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe Rechtfertigungs- und/oder Schuldausschliessungsgründe wurden keine geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich. 13.5 Fazit Der Beschuldigte 1 hat sich nach dem Gesagten der Drohung, begangen am 10. April 2020 in ________(Adresse), zum Nachteil des Beschuldigten 2 schuldig gemacht. IV. Strafzumessung