25 Netzhaut vorzeitig ablösen könnte. Zudem resultierten bleibende Narben. Eine lebensgefährliche Verletzung, eine dauerhafte Entstellung oder bleibende Schäden hat der Beschuldigte 2 hingegen nicht davongetragen. Objektiv betrachtet hat der Beschuldigte 1 somit in natürlich und adäquat kausaler Weise eine einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand verursacht.