12. Versuchte schwere Körperverletzung 12.1 Theoretische Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der schweren Körperverletzung, zum Versuch und zur Notwehr kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 609 f. und pag. 611 f.; S. 34 f. und S. 36 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).