Am 10. April 2020, ca. 14:15 Uhr, in ________(Adresse) biss der Beschuldigte 1 anlässlich einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung dem Beschuldigten 2 in den rechten Oberarm, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht (auf das linke Auge) und schlug ihm mit einem scharfkantigen Gegenstand unter das linke Auge, wodurch er ihm eine Stich-/Schnittverletzung zufügte. Als der Beschuldigte 2 am Boden lag, verpasste der Beschuldigte 1 ihm zudem einen Fusstritt gegen die linke Brustseite. Der Beschuldigte 2 erlitt anlässlich dieser Auseinandersetzung folgende Verletzungen: Eine ca. 1 bis 1.5 cm lange und ca. 0.4