11.5 Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Im Ergebnis erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt betreffend den Beschuldigten 1 als erstellt, wobei in Bezug auf den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil des Beschuldigten 2 von mindestens einem Faustschlag auf das linke Auge und einem weiteren Schlag mit einem scharfkantigen Gegenstand unter das linke Auge des Beschuldigten 2 ausgegangen wird. Auch wenn einiges dafürspricht, dass es sich beim scharfkantigen Gegenstand um das aufgefundene Küchenmesser handelt, lässt sich dies nicht mit genügender Bestimmtheit nachweisen.