Die IRM-Gutachten sowie das Foto des Zimmers des Beschuldigten 2 stützen die Aussagen des Beschuldigten 2. Dem Rapport Forensik vom 19. Mai 2020 (pag. 63 ff.) kann entnommen werden, dass die Verletzungen des Beschuldigten 2 unterhalb seines linken Auges von einem scharfkantigen Gegenstand verursacht worden sein dürften. Das am Tatort aufgefundene Küchenmesser (pag. 79) wurde gemäss Rapport im IRM ausgewertet und einem Blutvortest unterzogen. Dabei resultierte auf der Messerklinge und dem Messergriff ein schwach positives Resultat auf menschliches Blut (pag.