___ keine Rückschlüsse zum Kerngeschehen ziehen. Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 30. August 2022, die mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall erfolgte, führte E.________ gleich zu Beginn aus, er kenne die beiden Beschuldigten nicht (pag. 153, Z. 16), und antwortete auf die ersten drei Fragen jeweils damit, dass er sagen werde, was er gesehen habe (pag. 153, Z. 17, 26 und 31). Er richtete mithin gleich zu Beginn der Einvernahme sein Augenmerk darauf, sich als objektiven Zeugen zu präsentieren, und hielt in diesem Sinne fest, dass beide Beschuldigten keine Freunde von ihm seien (vgl. pag. 153, Z. 17 f. und Z. 32 f.). Sodann führte E._____