Er habe auch kein Messer gesehen und wisse nicht, wieso der Beschuldigte 2 geblutet habe (pag. 149, Z. 44 ff.). Sodann führte E.________ auf Frage nach dem Grund der Auseinandersetzung aus, der Beschuldigte 1 habe am Vorabend laut telefoniert. Der Beschuldigte 2 habe nicht schlafen können. Er denke, dass dies der Grund sei (pag. 59 f.). Den Erstaussagen von E.________ zufolge war es also der Beschuldigte 2, der sich nach der Auseinandersetzung zurückgezogen und die Polizei informiert hat. Dies stützt die Version des Beschuldigten 2. Wäre er der primäre Aggressor gewesen, wäre nicht zu erwarten, dass er sich zurückzieht und die Polizei avisiert.