Der Zeuge E.________ wurde insgesamt zweimal zur Sache befragt. Wie den nachfolgenden Erwägungen zu entnehmen ist, kann auf dessen Aussagen nur sehr beschränkt abgestellt werden. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 10. April 2020 führte E.________ in freier Erzählung aus, er habe plötzlich Lärm gehört und gedacht, die Beschuldigten würden Fussball spielen. Er sei aufgestanden und habe die beiden im anderen