228, Z. 26 f.). Dieser habe ihn unter anderem mit einem Kleiderbügel (gemeint: Kleiderstange) geschlagen und ihm in den Finger gebissen (pag. 192, Z. 62 ff.; pag. 215, Z. 74 ff.; pag. 228, Z. 33 ff.). Der Beschuldigte 2 habe ihm auch in den Nacken geschlagen, sodass er auf die Knie gefallen sei (pag. 195, Z. 155 ff.). Er habe von ihm viele Schläge erhalten (pag. 218, Z. 164) und ebenfalls Verletzungen gehabt; insbesondere Kopf- und Knieschmerzen (pag. 219, Z. 198). Der Beschuldigte 2 habe ihm auf den Kopf, an das Knie und auf den Rücken geboxt (pag. 229, Z. 56).