194 Z. 80: «Die Dusche war nicht abgeschlossen»). Als dem Beschuldigten 1 anlässlich der Einvernahme vom 10. April 2020 ein Foto mit der Verletzung des Beschuldigten 2 unter dessen linken Auge vorgelegt wurde, stritt er nicht ab, diese Verletzung verursacht zu haben. Stattdessen antwortete er: «Ja, das ist die Verletzung von meinem Faustschlag» (pag. 194, Z. 116-118). Offenbar hatte sich der Beschuldigte 1 in diesem frühen Stadium der Untersuchung noch keine Gedanken dazu gemacht, dass eine solche Verletzung unmöglich von einem Faustschlag herrühren kann und ihm deshalb kaum geglaubt werden wird (vgl. hierzu auch die Feststellungen des Instituts für Rechtsmedizin [nachfolgend: IRM];