19 mit Zitronensaft gepflegt und ihm Wasser gegeben. Er sei zurück in die Wohnung gekommen. Der Beschuldigte 2 sei zu diesem Zeitpunkt in der Wohnstube gewesen. Daraufhin sei der Beschuldigte 2 in die Küche gegangen und habe ein Messer geholt. Damit sei der Beschuldigte 2 in sein Zimmer gegangen und habe die Polizei gerufen (pag. 193, Z. 68 ff). Anlässlich der Einvernahme vom 21. Mai 2021 änderte der Beschuldigte 1 seine Aussagen dahingehend ab, dass der Beschuldigte 2 zunächst in die Küche gegangen sei, wo er ein Messer geholt habe.