Die Auseinandersetzung habe draussen begonnen. Als er gesehen habe, dass der Beschuldigte 2 den Ständer genommen habe, sei er zu ihm in sein Zimmer gegangen (pag. 229, Z. 47 f.). Dem Beschuldigten 1 ist nach seiner Ersteinvernahme offenbar bewusst geworden, dass sich seine erste Variante (ganze Auseinandersetzung fand vor dem Badezimmer statt, pag. 194, Z. 108) nicht mit den Kampfspuren im Schlafzimmer des Beschuldigten 2 in Einklang bringen lässt. Dementsprechend dürfte er seine Aussagen angepasst haben. Die zweite Variante des Beschuldigten 1 ist jedoch ebenso wenig stimmig.