Anlässlich der Einvernahme vom 21. Mai 2021 präsentierte der Beschuldigte 1 diesbezüglich einen anderen Ablauf. Erneut gab er zu Protokoll, dass der Beschuldigte 2 in sein Zimmer gegangen sei, um den Garderobenständer zu holen. Dieser habe ihn damit schlagen wollen. Als er dies bemerkt habe, sei er nun jedoch nicht weggerannt, sondern habe sich aktiv zu ihm hinbegeben (pag. 215, Z. 74 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 22. März 2022 führte der Beschuldigte 1 auf diesbezügliche Frage hin explizit aus, die Auseinandersetzung mit dem Kleiderständer habe im Zimmer des Beschuldigten 2 stattgefunden (pag. 228, Z. 43 f.). Die Auseinandersetzung habe draussen begonnen.