18 Badetuch bekleidet ins Bad gegangen, als der Beschuldigte 2 begonnen habe, ihn zu schlagen (pag. 193, Z. 57 ff.). Die ganze Auseinandersetzung habe vor dem Badezimmer stattgefunden (pag. 194, Z. 108). E.________ sei rausgekommen und habe sie getrennt. Der Beschuldigte 2 sei daraufhin in sein Zimmer gegangen, habe einen Kleiderbügel (gemeint: Kleiderständer) genommen und ihn damit geschlagen. Daraufhin sei er [der Beschuldigte 1] davongerannt (pag. 193, Z. 60-63). Anlässlich der Einvernahme vom 21. Mai 2021 präsentierte der Beschuldigte 1 diesbezüglich einen anderen Ablauf.