192, Z. 28). Zudem sprach er sogleich die Verletzung an, die der Beschuldigte 2 am Vortrag am anderen Auge beim Fussballspielen erlitten hatte (pag. 193, Z. 38), und erwähnte er, dass sich der Beschuldigte 2 über sein Telefonieren beschwert hatte. Gemäss den Aussagen des Beschuldigten 1 sei dies jedoch um 21:00 Uhr bzw. noch vor der Nachtruhe gewesen (pag. 193, Z. 43 ff.). Betreffend das Kerngeschehen am darauffolgenden Morgen führte der Beschuldigte 1 anlässlich der Einvernahme vom 10. April 2020 aus, er sei mit Unterhose und