und zeigte mittels Gesten anschaulich, wie E.________ ihn festgehalten haben soll, als er vom Beschuldigten 1 mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde (pag. 744, Z. 6). Der Beschuldigte 2 führte abermals aus, er wisse nicht, womit er geschlagen worden sei. Es sei etwas Hartes resp. Schweres gewesen (pag. 744, Z. 9 ff.). Den Gegenstand habe er nicht gesehen (pag. 744, Z. 18 f.). Auch konnte er die Geschehnisse sowohl örtlich als auch zeitlich in den Kontext setzen (pag. 744 f., Z. 44 ff.). In Bezug auf die Drohung gab er an, er sei mit dem Tod bedroht worden und der Beschuldigte 1 habe seine Mutter beleidigt (pag. 746, Z. 22 f.).