530, Z. 6 ff.). Die Vorwürfe gegen sich selbst stritt er – mit Ausnahme des Beissens – erneut ab (pag. 529, Z. 7 ff. und Z. 36; pag. 530, Z. 16 f. und 33 ff.). Der Beschuldigte 2 bestätigte die Drohung und die dadurch bei ihm ausgelöste Angst. Er fügte von sich aus an, der Beschuldigte 1 habe ihn mit «ich töte dich», «ich verletzte [recte: verletze] dich», «ich schlage dich» bedroht (pag. 530, Z. 39 f.). Diesen Aussagen ist zwar nichts Neues zu entnehmen.