Erneut erklärte der Beschuldigte 2 anschaulich, weshalb es seiner Ansicht nach nicht sein könne, dass er das Messer in der Küche selbst geholt und sich damit verletzt habe («Ich habe mein Zimmer abgeschlossen. Wenn ich draussen gewesen wäre, hätte es sein können, dass es weitergegangen wäre mit der Auseinandersetzung.» [pag. 186, z. 116 ff.]). Auch betreffend den Grund des Streits gab er aufs Neue an, der Beschuldigte 1 habe in der Nacht laut Musik gehört, weshalb er nicht habe schlafen können. Der Beschuldigte 1 habe die Regeln nicht eingehalten (pag. 188, Z. 179 ff.).