ein, ohne dass sie einstudiert wirkten. Auch anlässlich der Einvernahme vom 31. März 2021 verzichtete der Beschuldigte 2 auf Aggravierungen und übermässige Belastungen des Beschuldigten 1. Er belastete sich teils selbst und gab zu, wenn er sich nicht mehr erinnern konnte. Die Kammer erachtete die Aussagen vom 31. März 2021 somit ebenfalls als glaubhaft. In der Einvernahme vom 22. März 2023 bestätigte der Beschuldigte 2 erneut das bereits Ausgesagte. Er führte abermals aus, dass er und der Beschuldigte 1 sich gegenseitig gebissen hätten (pag. 186, Z. 93 f.), er vom anderen Mann gepackt worden sei (pag.