180, Z. 290 ff.). Ebenfalls übereinstimmend zu seinen Erstaussagen führte der Beschuldigte 2 aus, die Verletzung an seinem anderen Auge stamme vom Vortag, und ergänzte hierzu neu, diese sei ihm Rahmen eines Fussballspiels entstanden. Ein anderer Spieler sei mit seinem Finger unabsichtlich in sein Auge gekommen (pag. 180, Z. 284 f.). Auch anlässlich der Einvernahme vom 31. März 2021 bestätigte der Beschuldigte 2 die Drohung erst auf Nachfrage hin (pag. 180, Z. 302 f.). Er führte aus, der Beschuldigte 1 habe vieles gesagt. Was er bei der Polizei ausgesagt habe, stimme (pag. 180, Z. 306 ff.). Der Beschuldigte 2 gab sodann an, die Drohung damals ernst genommen zu haben (pag.