15 Z. 156 f.). Auch auf die Frage, wie oft er auf das linke Auge geschlagen worden sei, sagte der Beschuldigte 2 aus, sich nicht genau zu erinnern. Ohne jegliches Aggravieren und ohne übermässige Belastung fügte er an, dass er denke, es sei nur einmal gewesen (pag. 177, Z. 166). Auch bei der Angabe der Schmerzen auf einer Skala von 1-10 verzichtete er darauf, die 10 zu nennen, sondern nannte die 8 (pag. 177, Z. 170), was bei der erlittenen Schnittverletzung einen nachvollziehbaren Wert darstellt.