Auch dies spricht für die Wiedergabe von Selbsterlebtem. Dem Einvernahmeprotokoll vom 31. März 2021 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte 2 einleitend zu Protokoll gab, sich nicht mehr genau zu erinnern, was damals passiert sei. Er habe Probleme mit der Konzentration und vergesse viel. Seit zwei Jahren nehme er Medikamente gegen den Stress. Er spreche zudem nicht gerne über den Vorfall, da dann der Stress wieder hochkomme (pag. 175, Z. 95 ff.). Als Auslöser für die Auseinandersetzung nannte der Beschuldigte 2 sodann übereinstimmend zu seinen Erstaussagen den Lärm in der Nacht, weswegen er nicht habe schlafen können (pag. 175, Z. 111 f.).