Der Beschuldigte 2 beschrieb nach Auffassung der Kammer anschaulich, wie sich das Kerngeschehen abgespielt haben soll. So sagte er aus, den Schlag bzw. den Stich beim Auge, der zur Verletzung geführt hatte, erst erhalten zu haben, als E.________ ihn festgehalten habe (pag. 162, Z. 68 ff. und 102 ff.; pag. 163, Z. 112). Hierbei zeigte er mit Gesten, wie E.________ ihn von hinten umklammert bzw. an den Oberarmen festgehalten habe, und führte in diesem Zusammenhang aus, es könne sein, dass dieser sie nur habe trennen wollen (pag. 163, Z. 106 ff.).