13 hätte, er habe das Messer in der Hand des Beschuldigten 1 gesehen. Dies tat der Beschuldigte 2 jedoch nicht. Weiter belastete sich der Beschuldigte 2 in der Einvernahme vom 10. April 2020 selbst. So gestand er ein, wegen der Aussagen des Beschuldigten 1 wütend geworden zu sein, woraufhin es zu einer Schlägerei gekommen sei (pag. 162, Z. 100 ff.). Er versuchte mithin nicht, die Schuld für die Auseinandersetzung allein dem Beschuldigten 1 zuzuschieben und gestand ein, den Beschuldigten 1 geschlagen und in den Finger gebissen zu haben (pag. 163, Z. 130 ff. und pag. 163, Z. 135 ff.).