Er habe sich im Gegensatz zum Beschuldigten 2 auch selbst belastet, indem er ausgesagt habe, dass er den Beschuldigten 2 mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte 2 das Messer behändigt habe und damit in sein Zimmer gegangen sei. Für diese Version spreche im