Bei der Würdigung der Beweismittel sei insbesondere zu berücksichtigen, dass es Übersetzungsprobleme gegeben habe und mit der Übersetzung stets viel der Präzision einer Aussage verloren gehe. Erstellt sei, dass beim Beschuldigten 2 unterhalb des Auges eine scharfkantige Verletzung vorhanden gewesen sei. Alles andere sei «Fischen im Trüben». Trotz umfangreicher Befragungen werde man nie wissen, was nun genau geschehen sei. Man könne versuchen, die Aussagen zu analysieren.