Anlässlich seiner ersten Befragung habe er noch angegeben, dass kein Messer zum Einsatz gekommen sei, womit die Theorie der Selbstzufügung der Verletzung in diametralem Widerspruch zu seiner ersten Aussage stehe. Im Widerspruch zu den Angaben der beiden Beschuldigten will er zudem andere Handlungen gesehen haben (Packen am Hals, Schwitzkasten, der Beschuldigte 1 am Boden und der Beschuldigte 2 auf ihm, was er später wieder relativiert habe). Nach seinen Aussagen solle der Vorfall einmal in der Küche bzw. vor dem WC, ein anderes Mal im Schlafzimmer des Beschuldigten 2 stattgefunden haben, und zum Schluss solle sogar noch eine vierte Person anwesend gewesen sein.