Zudem wolle er einmal mit einem Fusstritt und ein anderes Mal mit einem Faustschlag reagiert haben. Unlogisch erscheine auch seine Aussage, dass er ins Zimmer des Beschuldigten 2 gegangen sei, als er bemerkt habe, dass dieser den Kleiderständer behändigt habe, um damit auf ihn loszugehen. Er sei damit – folge man seinen Angaben – bereits präventiv seinem Opponenten entgegengegangen, bevor dieser überhaupt mit der Stange einen Angriff auf ihn gestartet habe. Damit könne vorweg eine Notwehrsituation ausgeschlossen werden, da noch kein entsprechender Angriff stattgefunden habe.