9 8. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es zwischen den beiden Beschuldigten am 10. April 2020 in ________(Adresse) in der gemeinsamen Wohnung zu einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf der Beschuldigte 1 den Beschuldigten 2 schlug. Der Beschuldigte 2 gestand seinerseits ein, den Beschuldigten 1 gebissen zu haben. Bei den anschliessenden medizinischen Untersuchungen wurden beim Beschuldigten 2 folgende Verletzungen festgestellt: