begangen am 10.04.2020, ca. 14:15 Uhr, in ________(Adresse), zum Nachteil von A.________, geb. A.________1998, in der gemeinsamen Wohnung, indem der Beschuldigte anlässlich der unter A. Ziff. 1 hiervor aufgeführten wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung versuchte, A.________ mit einem Kleiderständer zu schlagen. Der Beschuldigte hielt es für möglich und nahm es in Kauf, dass er A.________ im Rahmen einer wechselseitigen tätlichen und folglich dynamischen