stand, bei einem solchen Einsatz geeignet ist, um solche Verletzungen zu verursachen. 2. Drohung, begangen am 10.04.2020 in ________(Adresse), zum Nachteil von C.________, geb. C.________1980, in der gemeinsamen Wohnung, indem der Beschuldigte dem Privatkläger, C.________, nach der unter A. Ziff. 1 hiervor geschilderten Auseinandersetzung mit dem Tod drohte, wodurch er den Privatkläger in Angst und Schrecken versetzte. B. C.________ 1. Versuchte einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand,