begangen am 10.04.2020, ca. 14:15 Uhr, in ________(Adresse), zum Nachteil von C.________, geb. C.________1980, in der gemeinsamen Wohnung, indem der Beschuldigte anlässlich einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung dem Privatkläger C.________ in den rechten Oberarm biss, ihm mindestens einmal, evtl. mehrmals, mit der Faust ins Gesicht, insbesondere auf das linke Auge, schlug und ihm mit einer Messerklinge, evtl. mit einem anderweitigen scharfkantigen Gegenstand, unter dem linken Auge eine Stich-/Schnittverletzung zufügte und ihm evtl., als er am Boden lag, einen Fusstritt gegen die linke Brustseite versetzte.