1.1 versuchter schwerer Körperverletzung 1.2 Drohung begangen am 10. April 2020, in ________(Adresse), z.N. von C.________ und sei angemessen zu bestrafen. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien A.________ aufzuerlegen. 3. Die Entschädigung für die amtliche Rechtsvertretung des Privatklägers C.________ sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen und dem Kanton zur Bezahlung aufzuerlegen, unter Vorbehalt der in Art. 426 Abs. 4 StPO vorgesehenen Nachzahlungspflicht des Beschuldigten.