C.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 10. April 2020 in ________(Adresse) zum Nachteil von A.________; unter Auferlage der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung. Die auf die rechtskräftigen Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten seien C.________ zur Bezahlung aufzuerlegen. C. Weitere Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das beschlagnahmte Küchenmesser sei zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB).