3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen und den gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). B. C.________ I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 18. Oktober 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und Missachtung des Vortritts); 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. II.