2. Die Verfahrenskosten seien zufolge Verurteilung dem Beschuldigten aufzuerlegen. 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die oberinstanzlichen Anträge der Generalstaatsanwaltschaft lauten wie folgt (pag. 749 f.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ 5 I. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 10. April 2020 in ________ (Adresse) zum Nachteil von C.________; 2. der Drohung, begangen am 10. April 2020 in ________(Adresse) zum Nachteil von C.________. II.