- unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss Kostennoten festzusetzen bzw. zu bestimmen; 5. Weitere Verfügungen seien - soweit nötig - von Amtes wegen zu treffen. II. ANTRÄGE IM VERFAHREN GEGEN C.________ 1. In Gutheissung der Berufung sei der Beschuldigte gemäss Anklage schuldig zu erklären der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, begangen am 10.04.2020 in ________ (Adresse), z.N. von A.________ und er sei angemessen zu bestrafen;