__ fristgerecht mit, die Berufung des Beschuldigten 1 richte sich gegen das gesamte Urteil vom 18. Oktober 2023, d.h. insbesondere gegen den Schuldspruch, die Sanktion, die Landesverweisung, die Kosten- und Entschädigungsfolgen, den Zivilpunkt sowie den Freispruch des Beschuldigten/Straf- und Zivilklägers (nachfolgend: Beschuldigter 2) inkl. der diesbezüglichen Konsequenzen (pag. 658 f.). Mit Eingabe vom 6. Februar 2024 teilte Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 mit, es werde weder ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten 1 beantragt noch Anschlussberufung erklärt (pag.666).