2. unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf den Freispruch entfallenden (1/2) Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'150.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 13'883.25, insgesamt bestimmt auf CHF 22'033.25, an den Kanton Bern. [Tabelle Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 21'533.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 7'762.50).