2 und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). B. I. C.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, angeblich begangen am 10.04.2020 in ________(Adresse) z.N. von A.________