3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden, anteilsmässigen (1/2) Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'800.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 18'379.20, insgesamt bestimmt auf CHF 27'179.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 13'498.95). [Tabelle Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 26'679.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 12'998.95). II.