1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt C.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung gemäss Ziff. I.3. hiervor im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 6'189.55, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.________ im Umfang von CHF 548.00 die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aSt- PO).