1. zu einer Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 2'850.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 24. Januar 2022. 34 2. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'644.00 (4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten); 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00;