Für die weiteren Zahlen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Bei vorliegendem Prozessausgang hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt C.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 31.3 Straf- und Zivilkläger Die von der Vorinstanz an die Straf- und Zivilklägerin zugesprochene (reduzierte) Entschädigung für deren Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren erscheint angemessen und wurde seitens des Beschuldigten nicht beanstandet. Sie ist im zugesprochenen Umfang zu bestätigen.