Nach dem Gesagten ergibt sich damit eine Reduktion um 7 Stunden auf insgesamt 9 Stunden. Mangels mündlicher Urteilseröffnung entfällt die für den 30. April 2025 geltend gemachte Wegpauschale (CHF 75.00) sowie die Kosten für die Anreise (CHF 44.20). Betreffend die geltend gemachten Auslagen für Kopien erfolgt bei der Position vom 5. Februar 2024 eine Kürzung um CHF 66.00, d.h. um die als Beilage mit der Berufungserklärung dreifach eingereichte erstinstanzliche Urteilsbegründung ([3 x 55] x CHF 0.40). Für die weiteren Zahlen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen.