Die Kammer erachtet hierfür insgesamt 20 Minuten als angemessen. - Für das Aktenstudium im Zusammenhang mit der Verhandlungsvorbereitung wurden insgesamt 3 Stunden und 30 Minuten fakturiert (Aufwendungen vom 25. und 28. April 2025). Hierfür erachtet die Kammer mangels Neuerungen vor oberer Instanz einen Aufwand von maximal 3 Stunden als angemessen. - Die in der Honorarnote auf 5 Stunden geschätzte Dauer für die Berufungsverhandlung mit Vor- und Nachbesprechung ist auf die effektive Dauer von 45 Mi-