- Bei den Aufwendungen vom 12. Juli 2024 und 15. Juli 2024 von insgesamt 20 Minuten, welche im Zusammenhang mit der Terminumfrage stehen, handelt es sich um Kanzleiarbeit, die bereits im Stundentarif enthalten ist und nicht zusätzlich vergütet wird. - Für die Korrespondenzführung mit dem Klienten und dem Sozialdienst resp. für die wiederholte Zustellung des Termindoppels (Aufwendungen vom 31. Juli 2024, 10. Oktober 2024, 11. Oktober 2024 und 9. Januar 2025) wurden insgesamt 35 Minuten fakturiert. Die Kammer erachtet hierfür insgesamt 20 Minuten als angemessen.