Die Kammer erachtet hierfür einen Aufwand von maximal 20 Minuten als angemessen, stellten sich doch keine besonderen Fragen. - Bei den Aufwendungen vom 12. Juli 2024 und 15. Juli 2024 von insgesamt 20 Minuten, welche im Zusammenhang mit der Terminumfrage stehen, handelt es sich um Kanzleiarbeit, die bereits im Stundentarif enthalten ist und nicht zusätzlich vergütet wird.