27. Fazit Strafmass Nach dem Gesagten resultierte grundsätzlich eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau vom 24. Januar 2022. Aufgrund des vorliegend zu beachtenden Verschlechterungsverbots bleibt es jedoch bei der vorinstanzlich ausgesprochenen Geldstrafe von 95 Tagessätzen.